
Liefer und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Teillieferungen sind zulässig.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen,
die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen,
Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung
um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von
mindestens ein Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,3% für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu
4% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
jedweder Art, ausgeschlossen.