
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren
bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und
noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbe-
sondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte
zu verlangen.
Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.