barrierefreies (armes) Internet
Als barrierefreie Internetauftritte
werden
Webseiten verstanden, die von jedem
betrachtet werden können.
Personen mit körperlichen Behinderungen
sollen nicht vom Informationsangebot aus-
geschlossen werden.
Einschränkungen durch
Sehschwächen, die entweder altersbedingt
oder erblich bedingt sind. Verlust der Sehstärke oder Farbenblindheit.
So sollten sich Webseiten entsprechend des
Ausgabemediums anpassen können.
So sollten evtl. Vorrichtungen geschaffen werden,
wonach Menschen mit Sehbehinderungen, Schriften
am Bildschirm problemlos vergrössern können.
Webseiten vorlesen lassen mit Screenreader
Eine weitere Möglichkeit ist die, sich die Web-
seiteninhalte mittels Screenreader vorlesen zu lassen.
Dazu müssen entsprechende Sprungmarken in der Interseite gesetzt werden, die vom Screen-
reader angesteuert und gelesen werden können.
Barrierefreiheit heißt also - das keine Personengruppe
aufgrund von körperlichen Einschränkungen, behindert
oder eingeschränkt werden darf.
Das Informationsangebot eines Internetauftritts sollte
für alle Personengruppen zugänglich sein.